Motorrad abmelden in der Schweiz

Sobald Ihr Motorrad verkauft ist, sind ein paar Schritte nötig, damit Sie sauber aus der Haftung sind und keine Versicherungsprämie mehr zahlen. Die Abmeldung läuft über das kantonale Strassenverkehrsamt und ist in der Regel in wenigen Minuten erledigt. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf Schritt für Schritt – und was davon ein Ankäufer für Sie übernimmt.

KantonStrassenverkehrsamt zuständig
Schild zurück= Versicherung erlischt
14 Tagefür den Halterwechsel
0 Aufwandbeim Ankauf

Wie melde ich mein Motorrad ab?

Sie haben zwei Wege: das Töff endgültig ausser Verkehr setzen (Schilder zurückgeben) oder den Fahrzeugausweis direkt dem neuen Halter übergeben, der es auf sich umschreibt. So gehen Sie vor:

1
Fahrzeug abmelden
Beim kantonalen Strassenverkehrsamt abmelden – online, per Post oder am Schalter. Bei Verkauf übergeben Sie den Fahrzeugausweis dem neuen Halter; bei Ausserverkehrssetzung wird er annulliert.
2
Kontrollschild zurückgeben
Geben Sie das Schild zurück, informiert die Behörde Ihre Versicherung automatisch – die Deckung und die Prämienpflicht enden.
3
Haftung beenden
Mit dem kantonalen Formular (Halterwechsel / Verkaufsmeldung) befreien Sie sich von der Haftung. Der Käufer hat 14 Tage Zeit, das Töff auf sich umzuschreiben.

Wichtig: Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen läuft, haften Sie. Melden Sie den Verkauf deshalb umgehend Ihrem Strassenverkehrsamt und Ihrer Versicherung – warten Sie nicht, bis der Käufer „irgendwann” umschreibt.

Schilder behalten oder zurückgeben?

Wenn Sie bald ein neues Töff anmelden, können Sie das Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt hinterlegen und reservieren lassen – so behalten Sie Ihre Nummer. Verkaufen Sie ersatzlos, geben Sie die Schilder zurück; damit endet die Versicherungsdeckung sofort. Nicht genutzte Prämienanteile erhalten Sie von der Versicherung zurück.

Beim Ankauf übernehmen wir das für Sie

Verkaufen Sie an unseren Motorrad-Ankauf, müssen Sie sich um den Papierkram nicht kümmern: Wir wickeln die Übergabe sauber ab und unterstützen bei Abmeldung und Halterwechsel. Sie haben mit dem Motorrad nach der Abholung nichts mehr zu tun. Wie der Verkauf im Vergleich zum Privatweg abschneidet, lesen Sie in Händler oder privat verkaufen?.

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Häufige Fragen

Wo melde ich mein Motorrad ab?
Beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons – meist online, per Post oder am Schalter. Bei Verkauf übergeben Sie den Fahrzeugausweis dem neuen Halter, bei Ausserverkehrssetzung wird er annulliert.
Was passiert mit der Versicherung?
Geben Sie die Kontrollschilder zurück, informiert die Behörde Ihre Versicherung automatisch und die Deckung erlischt. Zu viel bezahlte Prämie erhalten Sie anteilig zurück.
Wie lange hat der Käufer Zeit für den Halterwechsel?
In der Regel 14 Tage. Bis zur Umschreibung sollten Sie den Verkauf dem Strassenverkehrsamt gemeldet haben, damit Sie nicht mehr haften.
Kann ich mein Wunsch-Kontrollschild behalten?
Ja. Sie können das Schild beim Strassenverkehrsamt hinterlegen und für ein neues Fahrzeug reservieren lassen.